Bigamie

Bigamie ist in Kulturen, die eheliche Monogamie praktizieren, der Akt, eine Ehe mit einer Person einzugehen, während sie noch rechtlich mit einer anderen verheiratet ist. Bigamie ist in den meisten westlichen Ländern eine Straftat, denn es ist sich oft weder der erste noch der zweite Ehepartner über die Existenz des jeweils anderen bewusst. In Ländern, die Bigamie-Gesetze haben, spielt die Zustimmung eines früheren Ehepartners keinen Unterschied für die Legalität der zweiten Ehe keine Rolle, die normalerweise als rechtlich ungültig angesehen wird.

Hintergrund des Bigamie-Verbots im Christentum

Noch bevor das Christentum zur offiziellen Religion des Römischen Reiches wurde, verabschiedeten Diokletian und Maximilian 285 n. Chr. strenge Anti-Polygamie-Gesetze, welche die Monogamie als einzige Form der ehelichen Rechtsbeziehung anordneten, wie es im klassischen Griechenland und in Rom traditionell der Fall war. Im Jahr 393 erließ der byzantinische Kaiser Theodosius I. ein kaiserliches Edikt, um das Verbot der Polygamie auf jüdische Gemeinden auszudehnen. Im Jahr 1000 setzte der Rabbi Gershom ben Juda die Polygamie in jüdischen Gemeinden durch, die in einer christlichen Umgebung lebten. Laut der feministisch geprägten Historikerin Sara McDougall entstand das christlich-europäische Beharren auf Monogamie und der Durchsetzung der Monogamie als Folge der islamisch geprägten Invasionen des 16. Jahrhunderts in Mitteleuropa und des Aufkommens des europäischen Kolonialismus innerhalb Amerikas, Afrikas und Asiens. Als Konsequenz wurden männliche christliche Bigamisten harten Strafen wie Hinrichtung, Galeerenknechtschaft, Exil und längerer Haft unterworfen. Im alten China war Bigamie strafbar. Konkubinen und Mätressen wurden jedoch toleriert, solange sie eine offizielle Ehe eingingen. Ein Mann konnte jedoch stets nur mit einer Frau verheiratet sein und umgekehrt.

Rechtslage

Die meisten westlichen Länder erkennen keine polygamen Ehen an und betrachten Bigamie mindestens als rechtswidrige Handlung, manche auch als Straftat. Mehrere Länder verbieten Menschen explizit, einen polygamen Lebensstil zu leben. Dies ist der Fall in vielen europäischen Ländern, aber auch einigen Staaten der USA, wo die Kriminalisierung eines polygamen Lebensstils als anti-mormonische Gesetze entstand, obwohl sie selten durchgesetzt werden. Im diplomatischen Recht sind konsularische Ehepartner aus polygamen Ländern manchmal von einem generellen Verbot der Polygamie in deren Gastländern ausgenommen. In einigen dieser Länder kann jedoch nur ein einziger Ehepartner eines polygamen Diplomaten akkreditiert werden.

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